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Messer und Waffengesetz (D)

Messer und Tools

 

Das Messer ist eines der ältesten Werkzeuge des Menschen. Vielleicht rührt daher die große Faszination, die es ausübt, und die es neben seinen eigentlichen Funktionen als Werkzeug und Waffe auch zum Schmuckstück, zum Statussymbol / Rangabzeichen und zum Sammelobjekt gemacht haben. Entsprechend den verschiedenen Einsatzbereichen der Messer gibt es auch sehr voneinander verschiedene Messertypen, jeweils mit Vor- und Nachteilen.

Die folgende Info beschäftigt sich nur mit den Aspekten des Messers, die für outdoorer von Interesse sind. Es kann umfangbedingt viele Punkte nur anreißen. Wer mehr wissen möchte, sei auf die Literatur im Anhang hinge­wiesen.

1. Feststehende Messer vs. Klappmesser

Bei einem feststehenden Messer mündet das Klingenende in den Griff und bildet mit diesem eine feste Einheit. Entsprechend stabil sind feststehende Messer grundsätz­lich, ihr Einsatzbereich reicht vom ein­fachen Schneiden über das Aufbrechen von Wild bzw. Filettieren von Fisch bis hin zum Haumesser vom Typ Machete oder Holz­spaltmesser, der genaue Einsatzbereich ergibt sich auch aus der Klingenform (siehe dort).

Die Stabilität der feststehenden Messer rührt von der festen Verbindung Klinge / Heft her.

Diese Verbindung kann auf verschiedene Arten gebildet werden: die stabilste Verbindung ergibt sich bei der „Integral-Verarbeitung“, d.h. Klinge und Griff des Messers werden aus einem Stück Stahl herausgearbeitet. Das ist sehr kompli­ziert, teuer, schwer und daher selten. Sehr ähnlich, aber deutlich einfacher herzu­stellen ist die „Flacherl'-Verarbeitung, bei der das Griffmaterial ähnlich schmal wie die Klinge sich bis zum Griffende durch­zieht, auf den Griff werden Griffschalen aufgenietet. (Erl = Verlängerung der Klinge im Heft).

Bei guter Ausführung ausreichend stabil sind Messer mit „Runderl", bei denen sich der Stahl hinter der Klinge in eine Art Stange verjüngt, die bis zum Griffende führt und dort verschraubt oder gekröpft ist. Hier ist der Übergang Klinge / Stange ein möglicher Bruchpunkt, bei einfachen Verarbeitungen kann sich eventuell auch das Heft vom Erl lockern.

Nicht in unserem Programm finden Sie Messer mit „Kurzerl". Dieser ist nur ein kurzes Stück in das Messerheft hineingesteckt, manchmal zur Tarnung mit einer funktions­losen Zierschraube am Griffende versehen -hier können sich Heft und Klinge leicht voneinander lösen.

Feststehende Messer haben eine Klingen­länge von ca. 8 cm an aufwärts, 10 cm ist die optimale Länge für ein Gebrauchs­messer, ab einer Klingenlänge von 15 cm wird ein Messer für den outdoorer zu unhandlich (Spezialfälle wie Macheten ausgenommen).
Das optimale Allzwecke-outdoor-Messer hat eine Heft- und Klingenlänge von jeweils ca. einer Handbreite, also je ca. 10 cm, und eine breite Klinge, die mit Flacherl oder Integral-Verarbeitung verarbeitet ist.

Aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts werden feststehende Messer in einer Scheide aus Leder oder Kunststoff am Gürtel getragen.

 

Klapp- oder Taschenmesser haben für den Normal-outdoorer mehrere Vorteile: durch den Klappmechanismus sind sie nur halb so groß bei Nichtgebrauch, sie sind da­durch kompakt und einfach zu tragen; sie können unauffällig immer mitgefühlt werden;

die Schneide und die Spitze des Messers sind bei Nichtgebrauch im Griff unterge­bracht, der Benutzer ist vor versehentlicher Verletzung geschützt; es können in einem Klappmesser mehrere Klingen oder Werkzeuge untergebracht werden.

Die Nachteile der Klappmesser demgegen­über:

der Klappmechanismus ist sehr aufwändig, die Verbindung ist nicht so massiv-stabil wie eine feste, ein Klappmesser ist daher wirklich ausschließlich ein Schneide­instrument (mögliche Zusatzwerkzeuge einmal außer Acht gelassen); wenn es keine Klingensicherung hat, ist ein Klappmesser verletzungsgefährdend durch mögliches unabsichtliches Zuklappen bei Benutzung;

ein Klappmesser hat keinen Handschutz; vor Benutzung muß ein Klappmesser erst relativ umständlich geöffnet werden -Einhandmesser sind zwar leicht zu öffnen, dies erfordert aber Übung; Klappmesser sind schließlich auch aufwen­diger zu reinigen.

Die Palette der Klappmesser reicht vom einfachen Messer mit einer Klinge bis hin zu den bekannten „Werkzeugkästen im Taschenformat" aus der Schweiz. Zu beachten ist: je mehr zusätzliche Teile an einem Klappmesser untergebracht sind, desto schwerer und unhandlicher wird es. Ab einer gewissen Größe werden auch Klappmesser zweckmäßiger im Etui am Gürtel als in der Hosentasche getragen.

Als ein Spezialfall der Klappmesser können die Multifunktions-Werkzeuge oder tools angesehen werden, die in aller Regel auch wenigstens eine Messerklinge aufweisen. Das Hauptaugenmerk liegt bei diesen tools aber bei den Werkzeugfunktionen, insbe­sondere der Zange.

Die Frage ob ein feststehendes Messer oder ein Klappmesser vorzuziehen sei muß jeder Anwender für seinen speziellen Einsatz selber beantworten. Besitzer von feststehenden Messern gene­rell und von Klappmessern mit einer Klingenlänge von mehr als 8 cm sollten sich bei Auslands- und Flugreisen nach den spe­ziellen gesetzlichen Bestimmungen im Ziel­land erkun­digen ! Bitte beachten Sie: auf Flugreisen müssen Messer und tools im Hauptgepäck transportiert werden, auf gar keinen Fall im Handgepäck !

Bitte beachten Sie die Info zum neuen neuen deutschen Waffengesetz weiter unten !

Klingenform

Grundsätzlich kann man mit einem Messer schneiden, stechen oder schlagen. Kein Messer ist für alle Anwendungen gleich gut geeignet - entsprechend gibt es Messer mit jeweils speziell besonders geeigneten Klingenformen.

Unterscheiden läßt sich die Breite der Klinge, die Länge, eine gerade oder hochgebogene Klinge, eine glatte oder gesägte Schneidefläche und die Form der Spitze.

Outdoor-Messer sollen für möglichst alle anfallenden Schneidearbeiten geeignet sein. Sie haben daher eine glatte, gerade Schneide von ca. 7 -11 cm Länge, eine Klingenbreite, die auch das Schmieren von Butterbroten erlaubt, und eine leicht über der Klingenmitte liegende Spitze. (Drop-Point oder mäßige Bowie-Form). Für ein allround-Messer ist eine keilförmige Klinge mit einem Schnittwinkel von 30° ausrei­chend. Soll häufig sehr scharf und nicht tief geschnitten werden, kann ein Hohlschliff von Vorteil sein.

Ein Messer, mit dem auch geschlagen wird (beispielsweise für Holzspäne beim Feuer­machen oder als Machete) hat eine längere Klinge (ab etwa 15 cm), diese ist dicker gearbeitet, hat dadurch und durch eine breitere Klingenspitze mehr Masse vor allem im vorderen Bereich. Ein Wellenschliff der Klinge verbessert die Schneideeigenschaften bei zähem Schneidgut (z.B. bei Tauen), verkompliziert aber das Nachschärfen.

Klingenstahl

Der Klingenstahl ist das Herz des Messers, seine Qualität bestimmt die Gebrauchs­tüchtigkeit eines Messers entscheidend. Stahl ist eine Eisenlegierung. Das wichtigste Legierungselement ist Kohlenstoff ( C ), von ihm hängt die Härtbarkeit des Stahls ab. Sein Anteil darf 0,5% nicht unterschreiten, andererseits 2% nicht überschreiten, da sonst der Stahl zu spröde wird.

Mangan ( Mn ) macht den Stahl fester und besser schmiedbar.

Chrom ( Cr) erhöht ebenfalls die Festig­keit des Stahls, macht ihn durch die Bildung von Chromkarbiden abriebfester und es macht ihn korrosionsresistenter. Ab ca. 12% Cr-Anteil gilt ein Stahl als „stainless" oder „rostfrei", eine Quelle für Mißverständnisse. Besser wäre eigentlich „rostbeständig", da ein Eisenwerkstoff nie absolut korrosionsfrei sein kann ! (s. auch: „Pflege").

Molybdän ( Mo ) steigert die Schneid- und Dauerbeständigkeit des Stahls, besonders in Verbindung mit Vanadium (V). Wolfram (W) schließlich steigert die Festigkeit, erhöht die Härte und Schnitt-haltigkeit wesentlich.

In welchem Verhältnis die genannten Legierungselemente in einem Stahl ent­halten sind, und wie demnach seine zu erwartenden Eigenschaften sind, können Sie der Bezeichnung des Stahls entnehmen. Je nach der Norm, der diese Bezeichnung folgt, sind die Anteile verschlüsselt und mehr oder weniger kompliziert angegeben. Umfangreiche Tabellen der verschiedenen Legierungs-Bezeichnungen und der Aufschlüsselungen der Legierungsanteile finden technisch Interessierte in der Fach­literatur (s. Anhang).

Je nach Hersteller sind die Legierungen so gewählt, daß bestimmte Vorteile besonders betont werden. Manche Hersteller stellen nur die Eigenschaften in den Vordergrund und verschleiern die Legierungen, indem sie den Stahl z.B. „Chirugenstahl" (Fa. Gerber) nennen - eine technisch nichtssagende Be­zeichnung, die aber die ausgezeichneten Eigenschaften einer geheimen Stahl­legierung beschreiben soll. Je härter ein Stahl ist, desto länger bleibt eine angeschliffene Schärfe erhalten (Schnitthaltigkeit) - andererseits wird der Stahl mit zunehmender Härte spröder und bruchanfälliger.

Die Härte eines Stahls wird in Rockwell-Graden (HRC) angegeben. Für die Messung wird ein Diamantkegel mit einem definier­ten Druck auf das Material gesetzt und die Eindringtiefe bestimmt.

Für Allround-Messer ist eine gewisse Materialelastizität wichtiger als sehr hohe Schnitthaltigkeit, ihr Stahl hat Rockwell-Härten von 54 - 56, bei speziellen Schneide­messern liegt die Härte bei 57 - 61 HRC. Um gute Gebrauchsmesser mit beiden Eigenschaften zu bekommen, also Elasti­zität und Schnitthaltigkeit, gibt es aus Skandinavien „Dreilagenstahl"-Messer, bei denen in Sandwich-Bauweise eine Lage sehr harter und daher spröder Stahl (bis 64 HRC) zwischen zwei Lagen aus geschmei­digem, weicherem Stahl gearbeitet wurde.

 

Das Messerheft

kann je nach Geschmack aus natürlichen Materialien wie Horn oder Holz oder aus z.B. Kraton bestehen. Wichtig: das Messer muß jederzeit gut in der Hand liegen. Fingermulden schränken eventuell die möglichen Handhaltungen ein. Bei Naturmaterialien muß auch der Griff gepflegt werden.

Messerpflege

Das Messer ist ein Gebrauchsgegenstand. Damit es optimal benutzt werden kann und lange hält, muß es gepflegt werden. Dazu gehört vor allem, daß das Messer scharf gehalten wird! Immer optimal scharfe Messer reduzieren auch das Unfallrisiko beim Umgang: wer den Umgang mit stumpfen Messern gewohnt ist, wendet beim Schneiden Kraft auf. Rutscht man dabei ab, oder gerät einmal unerwartet an ein scharfes Messer, ist das Messer schnell einmal da, wo es nicht hin sollte. Nicht jedes Messer muß „rasiermesser­scharf" sein - abgestimmt auf das Schnittgut aber eben so, daß keine Kraft zum Schneiden notwenig ist. Je schärfer das Messer, desto filigraner die äußerste Kante der Schneide. Diese Kante wird beim Schneiden verbogen, kann aber durch „Abziehen" an Abziehstahl oder Lederriemen wieder gerichtet werden. Erst wenn die Kante dauerhaft beschädigt oder verloren ist, muß „geschärft" werden. Häufiges Abziehen erspart also materialrau­bendes Schärfen. Beim Schärfen wird an den Seiten der Schneide Material solange weggenommen, bis der Schneidewinkel wieder hergestellt ist.

Geschärft werden Messerklingen am besten auf einem flachen Schleifstein. Die Klinge muß beim Schärfen stets den gleichen Winkel zum Schärfstein beibehalten: zwischen 10° für eine sehr scharfe aber empfindliche Schneide und 20° für eine hinreichend scharfe, unempfindlichere Schneide.

Schärfmittel, die mit z.B. Keramikstäben arbeiten, sind für eine Auffrischung der Schneide ausreichend, für eine wirkliche Schärfung nehmen sie zuwenig Material ab. Halten Sie Ihr Messer immer sauber, reinigen Sie es nach Gebrauch sorgfältig und ölen Sie es leicht mit einem nichthar-zenden Öl ein (z.B. Ballistol). Klappmesser - Verriegelungen spülen Sie sorgfältig mit sehr heißem Wasser aus, grobe Verschmutzungen und Flusen können Sie mit Zahnstochern entfernen, ölen Sie beim Klappmesser nach dem Trocknen die Federn leicht ein.

Besonders Fruchtsäuren und Salzwasser sind sehr aggressiv, spülen Sie Ihr Messer nach Kontakt bitte mit Süßwasser. Denken Sie daran: auch nach DIN-Norm „rostfreier" Stahl ist nicht 100% korrosionsbeständig !

Noch ein paar Tips aus der Praxis:

  • sichern Sie Ihr Messer gegen Verlust mit einer Messerkette oder einer Schnur,
    ausreichend lang, um es nutzen zu können.
  •  wenn Sie häufig sowohl grobe Arbeiten wie auch feine Arbeiten mit dem Messer
    machen wollen: tun Sie es den Sami oder Trappern nach, und nehmen Sie zwei
    spezielle Messer mit!

Literatur:

Rausch, Wolfgang: Das Messer - Waffe und Werkzeug. Stuttgart: Motorbuch Verlag 1999

 Die aktuellen Veränderungen in der deutschen und nicht-deutschen Gesellschaft bedingen zur Zeit (Stand Januar 2020) immer engere Auslegungen der in den unten aufgeführten offiziellen Stellungnahmen noch relativ großzügig interpretierten Waffengesetze.

Aktuell können wir nur raten:

kaufen und tragen Sie ein Messer nur in der für outdoor-Zwecke nützlichen Grösse bis Klingenlänge 12 cm

Vermeiden Sie Kauf und Tragen von Einhand-bedienbaren Messern, auch Tools mit Einhand-bedienbarer Klinge. Selbst Handwerkern werden zur Zeit Tools mit aussenliegenden, Einhand-bedienbaren Klingen beschlagnahmt. Wenn der überprüfende Gesetzeshüter das für richtig erachtet...

Tragen Sie kein Messer offen. Taschenmesser ausgenommen am besten in einem verschliessbaren Behältnis

 

Info zum neuen deutschen Waffengesetz - Stand 01.01.2018, der Gesetzgebungsprozess für ein noch neueres Waffengesetz läuft gerade (Jan 2020)

 Die Info zum ganz neuen neuen deutschen Waffengesetz (die Wortdoppelungen sind Absicht...) müssen wir noch offenlassen. Es scheint nach Stand Jan 2020 darauf hinauszulaufen, dass Messer mit einer Klingenlänge von 4 cm schon als Waffe eingestuft werden, und z.B. in den von den deutschen Städten und einigen Institutionen begeistert aufgenommenen der "Waffenverbotszone" nicht mitgeführt werden dürfen. Also auch nicht das Schweizer Messer, das viele harmlose Zeitgenossen arglos, weil nicht als Waffe angesehen, in der Tasche haben... .

Wenn sich der Rauch nach dieser eilends durchgewunkenen Gesetzesvorlage gesetzt hat, werden wir hier Stellungnahmen und Einschätzungen von Politikern, ähnlich wie bei der letzten Verschärfung, zur Klarstellung veröffentlichen,

 

Ein Messer ist ein outdoors, auf Tour und auch im Alltag unverzichtbares Werkzeug.

Es kann ausser in seiner Werkzeugfunktion auch als Waffe eingesetzt werden, weshalb Messer den Waffengesetzen unterliegen.
Das deutsche Waffengesetz wurde im Frühjahr 2008 und mehrfach seitdem verschäft- und dabei haben die deutschen Hochleistungspolitiker mit ihrem Gesetzestext Alltags-Gebrauchsmesser in eine Grauzone verfrachtet.

Nicht davon betroffen sind Messer mit feststehender Klinge mit einer Länge unter 12 cm, und Taschenmesser ohne Einhandfunktion und mit Klingenlänge unter 12 cm. Beispielsweise die meisten Schweizer Offiziersmesser oder die meisten Gebrauchsmesser vom Typ "Opinell".

Was beabsichtigt ist, ist nachvollziehbar. Die Absicht der Initiatoren ist allerdings in sehr schwammigen und intrepretationsmöglichen Formulierungen gemündet.

Zur Erläuterung des Gesetzestextes folgen drei Stellungnahmen, eine davon vom Bundesinnenminister, deren Tenor ist:

auch Messer mit Einhandfunktion und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm können weiter frei gekauft, getragen und verwendet werden.
Ausser sie werden missbräuchlich genutzt, z.B. auch zum demonstativen Zeigen und Spielen in der Öffentlichkeit, insbesondere drohend oder verunsichernd.

 

Hier eine Antwort des (damaligen) Bundesinnenministers Dr. Wolfgang Schäuble auf eine Anfrage zur Legalität von Einhandmessern vom 09.04.2008 auf www.abgeordnetenwatch.de:

09.04.2008
Antwort von
Dr. Wolfgang Schäuble

Bild: Dr. Wolfgang Schäuble

Sehr geehrter Herr ,

die Regelung des neuen § 42a Waffengesetz (WaffG) enthält in Absatz 3 Ausnahmen, die das Führen von Messern bei berechtigtem Interesse auch weiterhin ermöglicht.

Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, jede in Betracht kommende Fallgruppe einzeln aufzuführen. Der Auffangstatbestand des "allgemein anerkannten Zwecks" schafft die Möglichkeit, all die sozial-adäquaten Fälle, in denen ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm oder ein Einhandmesser geführt wird, vom Verbot von vornherein auszunehmen. Dementsprechend wurde das Führensverbot auch nicht mit einem Straftatbestand, sondern mit einem Bußgeldtatbestand in § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG bewehrt, so dass die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip nur in angebrachten Fällen einzuschreiten braucht. Hierbei steht der Polizei ein Beurteilungsspielraum zu, so wie es beispielsweise auch bei den Ordnungswidrigkeiten "Unzulässiger Lärm" und "Belästigung der Allgemeinheit" (§§ 117 f. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) üblich und erforderlich ist.
Wer ein Rettungsmesser in Form des Einhandmessers so führt, dass er andere in der Öffentlichkeit damit nicht belästigt oder bedroht, wird durch das Führensverbot des neuen § 42a WaffG nicht beeinträchtigt. Ein verantwortungsbewusster Bürger hantiert nicht grundlos mit gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit. Die Polizeivollzugsbeamten können beurteilen, ob das Führen eines in § 42a WaffG genannten Messers tatsächlich zu Rettungs- oder zu Einschüchterungszwecken mitgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble

 

 

IVSH Info zum Waffengesetz

Aktuelle Sachlage zur Änderung des Waffengesetzes im Hinblick auf Messer


“Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in den Großstädten wird das Führen von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer verboten.“ Mit „bestimmter Messer“ sind hier alle Messer mit Springklingen, feststehender Klinge mit einer Länge von 12 oder mehr Zentimetern, sowie sämtliche Einhandmesser – unabhängig von deren Klingenlänge – gemeint.

-         Wichtig: Was sich in dem obigen Absatz zunächst wie ein generelles Führungsverbot – mit ähnlicher Wirkung wie ein Totalverbot – liest, besitzt in Wahrheit eine erheblich geringere Brisanz, denn:
Das in dem Text erwähnte „Führen“ von Messern meint konkret ein „zugriffsbereites“ Führen, und zwar in der Regel zugriffsbereites Führen am Körper. Bei Aufbewahrung / Führen in einem Behältnis oder auch in einem PKW-Handschuhfach, greift die Neuregelung nicht.

Sie greift aber auch überall dort nicht, wo Messer aus „legalen Gründen“ eingesetzt oder eben auch nur geführt werden. Es geht hier um den sogenannten sozialadäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern und Jägern der Fall ist. Selbst der normale Einsatz und das damit verbundene mit sich Führen bei einem Picknick oder auch zur Vesper in einem Biergarten wird auch in Zukunft ohne Einschränkung möglich sein.

-         Mit anderen Worten: Da die hier in Rede stehenden Messer in aller Regel nützliche Gebrauchsmesser und nicht selten auch begehrte Liebhaber- und Sammlerobjekte sind, wird von ihrer pauschalen Einordnung als Waffe auch im neuen Waffengesetz abgesehen. Der Gesetzgeber rückt hier ausdrücklich von der sonst üblichen Systematik des Gesetzes ab.

Den Initiatoren der Gesetzesänderung geht es nach eigenen Worten einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten und auch zur Beschlagnahme zu haben, wobei es selbst hier bei einer reinen Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Straftatbestand gegeben sein wird.

Fazit: Die neue Gesetzesregelung ist nicht mit einem Verbot der hier behandelten Messer verbunden  und selbst das Führen wird im Grundce genommen erlaubt bleiben, nämlich dann, wenn es aus beruflichen und anderen, legalen Gründen geschieht, und genau dies ist in der Regel der Fall.

 Kommentar:

Generell fallen unter die "Einhandmesser" auch alle Multitools, bei denen die Klinge aussen liegt und in der Regel mit einer Hand herausklappbar sowie verriegelnd ist. Das macht für die praktische Nutzung Sinn - für einen Handwerker z.B., mit der einen Hand in einem Kabelkanal, da wäre es gut, wenn er leicht an die Klinge seines tools käme, und wenn die beim Arbeiten nicht einklappt und ihn verletzt... .
Solange es aber keine verbindliche Regelung des BKA zum Status von Multitools gibt, können wir unseren Kunden nur raten:
- wählen Sie ein Messer besser so, dass es keine "Mißverständnisse" oder "Diskussionsgründe" gibt: Klappmesser ohne Einhandfunktion, und Multitools mit innenliegenden Klingen, die nicht mit einer Hand zu öffnen sind oder wenn doch einrasten.
Wenn Sie nicht auf diese Funktionen verzichten wollen oder können, tragen Sie das Messer oder Tool nur im unmittelbaren Einsatzbereich griffbereit, ansonsten "nicht bereit zum sofortigen Zugriff", also z.B. in einer verschlossenen Tasche oder im Rucksack.

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